Wer mit offenen Augen durch unseren schönen Ort läuft kann beobachten, wie im Laufe der Jahre hier und dort etwas repariert, erneuert und somit verschönert wird.Da ist viel Arrangement ,,Kreativität und vor allem Zeit, welche die “Häuslebesitzer” investieren, zu erkennen.
FremdeGebäudeundGrundstückedarfmanohneErlaubnisfotografieren,wenndieAufnahmevon allgemeinzugänglichenOrtenaußerhalbdesfremdenGrundstücksbzw.Gebäudesangefertigtwird, z.B.vonderStraßeodervoneinemöffentlichenPark.Diesfolgtausdersog."Panoramafreiheit". SobaldeinGebäudeoderPrivatgeländebetretenwird,giltdiePanoramafreiheitnichtmehrundes bedarf der Zustimmung des Eigentümers bzw. Inhabers des Hausrechts.